André Kohlmann
| 13.08.2026

Wie beantrage ich das KfW 40 Darlehen?

Das KfW 40 Darlehen beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern ausschließlich über eine Hausbank oder ein anderes zugelassenes Finanzinstitut, das den Antrag in Ihrem Namen bei der KfW einreicht. Voraussetzung ist, dass das Gebäude den Energiestandard eines KfW-Effizienzhauses 40 erfüllt und ein zugelassener Energieeffizienz-Experte in das Vorhaben eingebunden ist. Die folgenden Abschnitte erklären, wer antragsberechtigt ist, wie der Prozess konkret abläuft und welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten.

Wer kann das KfW 40 Darlehen beantragen?

Das KfW-Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten steht grundsätzlich natürlichen Personen offen, die eine neue Wohnung oder ein neues Haus bauen oder als Erstkäufer erwerben möchten. Antragsberechtigt sind sowohl Eigennutzer als auch private Kapitalanleger, die die Immobilie vermieten möchten. Entscheidend ist, dass das Objekt den geforderten energetischen Standard nachweislich erfüllt.

Konkret richtet sich das Programm KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ an Privatpersonen, die in Neubauten investieren, die mindestens den Energiestandard eines Effizienzhauses 40 erreichen. Wer zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachweisen kann, profitiert von verbesserten Kreditkonditionen gemäß den aktuell gültigen KfW-Konditionen. Bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Berechtigungsvoraussetzungen direkt auf kfw.de.

Für Kapitalanleger ist die Kombination aus dem KfW-Darlehen und steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten besonders relevant. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG sowie die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG stehen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung und sind an eigene Anspruchsvoraussetzungen geknüpft. Eine individuelle steuerliche Beratung ist daher empfehlenswert.

Wie läuft der Antragsprozess für das KfW 40 Darlehen ab?

Der Antragsprozess für das KfW 40 Darlehen folgt einem klar definierten Ablauf: Sie wenden sich an Ihre Hausbank, die den Förderkredit bei der KfW beantragt. Der Antrag muss zwingend vor Baubeginn oder vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten einbinden

Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie eine zugelassene Expertin oder einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz beauftragen. Zugelassen sind ausschließlich Fachleute, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind. Wenn Sie zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) anstreben, benötigen Sie darüber hinaus eine zertifizierte Nachhaltigkeitsberaterin oder einen zertifizierten Nachhaltigkeitsberater.

Schritt 2: Antrag über die Hausbank einreichen

Den eigentlichen KfW-Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder ein anderes zugelassenes Finanzierungsinstitut. Dieses prüft Ihre Bonität und reicht den Antrag an die KfW weiter. Erst nach einer Förderzusage durch die KfW darf mit dem Bau begonnen oder der Kaufvertrag unterzeichnet werden.

Schritt 3: Bestätigung nach Fertigstellung einreichen

Nach Abschluss des Bauvorhabens muss der Energieeffizienz-Experte bestätigen, dass das Gebäude den zugesagten Standard tatsächlich erreicht hat. Diese sogenannte Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist Voraussetzung für die endgültige Auszahlung des Darlehens. Ohne diese Bestätigung kann die Förderung zurückgefordert werden.

Welche Unterlagen werden für den KfW-Antrag benötigt?

Für den KfW-Antrag benötigen Sie in der Regel eine Bestätigung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (die sogenannte Bestätigung zum Antrag, kurz BzA), Baupläne oder Kaufunterlagen sowie Ihre persönlichen Finanzierungsnachweise für die Hausbank. Die genaue Unterlagenliste variiert je nach Programm und Finanzierungsinstitut.

Im Einzelnen sollten Sie folgende Dokumente vorbereiten:

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen dena-gelisteten Energieeffizienz-Experten, der den geplanten energetischen Standard des Gebäudes bescheinigt
  • Baubeschreibung und Baupläne oder bei Neubaukauf der notarielle Kaufvertragsentwurf
  • Kostenaufstellung der Bau- oder Anschaffungskosten
  • Einkommensnachweise und Bonitätsunterlagen für die Prüfung durch die Hausbank
  • QNG-Zertifikat, sofern Sie die höhere Förderstufe mit Nachhaltigkeitssiegel beantragen möchten

Beachten Sie, dass jede Hausbank eigene Anforderungen an die Antragsunterlagen stellen kann. Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Finanzierungspartner, welche Dokumente in welcher Form eingereicht werden müssen. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung.

Wie hoch ist das KfW 40 Darlehen und welche Konditionen gelten?

Die Höhe des KfW-Darlehens und die geltenden Konditionen richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm und dem nachgewiesenen energetischen Standard des Gebäudes. Konkrete Zinssätze und Förderhöhen ändern sich regelmäßig und sollten immer direkt auf kfw.de geprüft werden.

Beim Programm KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ sind Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich, gemäß den aktuell gültigen KfW-Konditionen. Die Laufzeit kann bis zu 35 Jahre betragen, mit bis zu 10 Jahren Zinsbindung. Für Gebäude, die zusätzlich das QNG-Siegel tragen, gelten in der Regel günstigere Konditionen als für Objekte, die lediglich den Effizienzstandard 40 erfüllen.

Wichtig für Kapitalanleger: Das Darlehen ist nicht auf einen bestimmten Verwendungszweck wie Eigennutzung beschränkt. Auch vermietete Neubauwohnungen können über dieses Programm finanziert werden, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die genauen Konditionen, insbesondere Zinssatz und Tilgungsmodalitäten, sind variabel und abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung. Aktuelle Informationen finden Sie stets auf der offiziellen KfW-Seite.

Kann man das KfW 40 Darlehen mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, das KfW 40 Darlehen lässt sich grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren, sofern die jeweiligen Programmregeln keine Ausschlüsse vorsehen. Besonders relevant für private Kapitalanleger ist die Kombination mit steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die unabhängig vom KfW-Darlehen beantragt werden.

Für Neubauwohnungen, die den Standard eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllen und vermietet werden, können je nach persönlicher Situation folgende steuerliche Instrumente relevant sein:

  • Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: Abschreibung von näherungsweise 5 Prozent auf den jeweiligen Restwert der Investitionskosten für Neubauten
  • Sonder-AfA nach § 7b EStG: Zusätzliche Sonderabschreibung von bis zu 5 Prozent jährlich in den ersten vier Jahren, gebunden an bestimmte Anschaffungskostengrenzen und die Voraussetzung der entgeltlichen Vermietung zu Wohnzwecken
  • Lineare AfA: Für Neubauten ab 2023 beträgt die lineare Abschreibung 3 Prozent jährlich und kann separat von den oben genannten Varianten betrachtet werden

Ob und in welchem Umfang diese Instrumente kombiniert werden können, hängt von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Die Voraussetzungen für die Sonder-AfA sind an Kostengrenzen je Quadratmeter Wohnfläche geknüpft und gelten für Bauanträge, die bis Oktober 2029 gestellt werden. Bitte lassen Sie die konkrete Kombinierbarkeit von einem Steuerberater prüfen, bevor Sie Ihre Finanzierungsentscheidung treffen.

Darüber hinaus können in manchen Fällen Fördermittel der Bundesländer oder Kommunen zusätzlich in Anspruch genommen werden. Auch hier gilt: Die Kombinierbarkeit muss im Einzelfall geprüft werden, da manche Programme eine Kumulierung ausschließen oder begrenzen.

Wie die KOWO Immobilien GmbH beim Beantragen des KfW 40 Darlehens unterstützt

Wer eine Neubauwohnung mit KfW-Förderung erwerben möchte, steht oft vor einer Vielzahl an Fragen: Welches Programm passt? Welche Unterlagen werden wann benötigt? Wie greifen die Förderung und die steuerlichen Möglichkeiten ineinander? Genau hier setzen wir an.

Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung im Leipziger Immobilienmarkt begleiten wir unsere Kunden durch den gesamten Kaufprozess. Unsere aktuellen Neubauprojekte der KOWO Immobilien GmbH erfüllen ausnahmslos den höchsten energetischen Standard mit KfW-Effizienzhaus 40 QNG Plus, was den Zugang zu den attraktivsten KfW-Förderprogrammen ermöglicht.

Was wir für Sie konkret leisten:

  • Wir informieren Sie transparent über die relevanten KfW-Programme und deren Voraussetzungen
  • Wir stellen sicher, dass alle von uns vertriebenen Objekte die Fördervoraussetzungen für das KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG Plus erfüllen
  • Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit den notwendigen Energieeffizienz-Experten im Rahmen des Projekts
  • Wir begleiten Sie vom ersten Informationsgespräch bis zur Schlüsselübergabe und darüber hinaus
  • Wir arbeiten mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen, die Sie bei der Finanzierungsstruktur und steuerlichen Fragen individuell beraten können

Wenn Sie mehr über unsere aktuellen Projekte in Leipzig erfahren oder konkrete Fragen zur Finanzierung klären möchten, freuen wir uns auf Ihr Beratungsgespräch.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.