Ein KfW-40-Haus entspricht im Energieausweis in der Regel der Energieeffizienzklasse A oder A+. Welche der beiden Klassen konkret ausgewiesen wird, hängt vom tatsächlichen Primärenergiebedarf des Gebäudes ab. Der Standard liegt jedoch so deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen, dass er stets im obersten Bereich der Skala einzuordnen ist.
Die Frage nach der Energieklasse ist für Kapitalanleger und Eigennutzer gleichermaßen relevant, denn der Energieausweis ist nicht nur ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, sondern auch ein verlässlicher Hinweis auf langfristig niedrige Wohnnebenkosten und die Zukunftsfähigkeit einer Immobilie. Die folgenden Abschnitte erläutern, was hinter dem 40-%-Wert steckt, wie sich der Standard von anderen Effizienzklassen unterscheidet und welche Fördermöglichkeiten damit verbunden sind.
Welche Energieeffizienzklasse erreicht ein KfW-40-Haus im Energieausweis?
Ein KfW-Effizienzhaus 40 erreicht im Energieausweis die Klasse A oder A+. Die Einstufung richtet sich nach dem ausgewiesenen Primärenergiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Da das KfW-Effizienzhaus 40 nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes benötigt, liegt es weit unterhalb der Schwellenwerte für die Klasse B oder C, die bei älteren oder nur knapp normkonformen Gebäuden typisch sind.
Der Energieausweis unterscheidet in Deutschland die Klassen A+ bis H. Klasse A+ beginnt bei einem Primärenergiebedarf von weniger als 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr, Klasse A reicht bis etwa 50 kWh. Ein KfW-40-Gebäude bewegt sich je nach konkreter Ausführung, Lage und technischer Ausstattung in diesem Bereich. Die genaue Klasse weist der Energieberater im Zuge der Planung und nach Fertigstellung im Energieausweis aus.
Für Investoren ist diese Einstufung praktisch relevant: Mietwohnungen in Gebäuden mit schlechter Energieklasse könnten künftig Sanierungspflichten unterliegen oder schwerer vermietbar sein. Ein Neubau mit Klasse A oder A+ ist davon strukturell nicht betroffen.
Was bedeutet der 40-%-Wert beim KfW-Effizienzhaus konkret?
Der 40-%-Wert beim KfW-Effizienzhaus gibt an, dass das Gebäude nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs verbraucht, den ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufweisen würde. Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust, also die Wärme, die durch die Gebäudehülle nach außen entweicht, maximal 55 Prozent des Referenzwertes betragen.
Diese beiden Kennwerte, Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust, bilden zusammen den Effizienzhaus-Standard. Sie lassen sich nicht durch eine einzelne Maßnahme erreichen, sondern entstehen aus einem abgestimmten Zusammenspiel mehrerer Komponenten:
- Hochwertige Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle, gleichmäßig über Dach, Fassade und Bodenplatte verteilt
- Erneuerbare Energien in der Anlagentechnik, zum Beispiel Wärmepumpen, die Umweltwärme nutzen, oder Photovoltaikanlagen in Kombination mit Batteriespeichern
- Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, die verbrauchte Raumluft abführt und dabei die Wärme an die zugeführte Frischluft überträgt
- Ganzheitliches Energiekonzept, das alle Maßnahmen aufeinander abstimmt, da gleiche Bauteile an unterschiedlichen Gebäuden unterschiedliche Wirkungen erzielen
Für Bewohner äußert sich der Standard vor allem in spürbar niedrigeren Heizkosten und einem stabilen Raumklima. Für Investoren bedeutet er, dass die Nebenkosten der Mieter dauerhaft gering bleiben, was die Vermietbarkeit der Wohnungen langfristig stärkt.
Wie unterscheidet sich KfW 40 von KfW 55 und dem GEG-Mindeststandard?
KfW 40 ist der anspruchsvollere Standard: Das Gebäude benötigt nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes, während KfW 55 bei 55 Prozent liegt. Beim Transmissionswärmeverlust gilt: KfW 40 erlaubt maximal 55 Prozent des Referenzwertes, KfW 55 maximal 70 Prozent. Der GEG-Mindeststandard entspricht dem Referenzgebäude selbst, also 100 Prozent.
In der Praxis bedeutet das eine klare Hierarchie:
- GEG-Mindeststandard (100 %): Das gesetzliche Minimum für Neubauten. Gebäude, die nur diesen Standard erfüllen, sind zulässig, aber weder förderfähig noch besonders energieeffizient.
- KfW-Effizienzhaus 55 (55 %): Deutlich besser als das GEG-Minimum, früher ein verbreiteter Standard für geförderte Neubauten. Die KfW hat die Förderung für diesen Standard im Bereich Neubau jedoch eingestellt.
- KfW-Effizienzhaus 40 (40 %): Heute der Mindeststandard für KfW-Neubauförderungen. Er erfordert erheblich mehr Investitionen in Dämmung und Technik, bietet aber deutlich niedrigere Betriebskosten und Zugang zu attraktiven Förderprogrammen.
Der Unterschied zwischen KfW 55 und KfW 40 ist nicht nur technisch relevant. Er entscheidet darüber, ob eine Immobilie Zugang zu den aktuell verfügbaren KfW-Förderkrediten erhält, und er beeinflusst die Energieklasse im Ausweis sowie die langfristigen Betriebskosten.
Was fügt das QNG-Siegel zum KfW-40-Standard hinzu?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ergänzt den KfW-40-Standard um eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung, die über die reine Energieeffizienz hinausgeht. Während KfW 40 ausschließlich den Energiebedarf und die Wärmedämmung bewertet, berücksichtigt das QNG-Siegel ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte des gesamten Gebäudes.
Konkret umfasst das QNG unter anderem:
- Nachhaltige Materialgewinnung: Beim Einsatz von Holz etwa wird geprüft, ob es aus zertifizierter Forstwirtschaft stammt, zum Beispiel mit PEFC- oder FSC-Zertifikat
- Lebenszyklusbetrachtung: Das Gebäude wird nicht nur im Betrieb, sondern auch hinsichtlich der Treibhausgasemissionen aus der Konstruktion bewertet
- Aufenthaltsqualität und Gesundheit: Raumluftqualität, Schallschutz und weitere Nutzungsaspekte fließen in die Bewertung ein
- Unabhängige Prüfung: Das Siegel wird von einer zugelassenen Nachhaltigkeitsberaterin oder einem Nachhaltigkeitsberater vergeben, die auf der Website qng.info zu finden sind
Die Kombination aus KfW-Effizienzhaus 40 und QNG-Siegel, bekannt als KfW 40 QNG Plus, ist die Voraussetzung für den Zugang zu den attraktivsten KfW-Förderkrediten im Neubaubereich. Zudem ist dieses Zertifikat Voraussetzung für die steuerliche Sonder-AfA nach § 7b EStG. Das QNG-Siegel macht ein Gebäude also nicht nur nachhaltiger, sondern auch steuerlich und finanziell interessanter.
Welche KfW-Förderungen sind an den Energiestandard 40 geknüpft?
Der KfW-Effizienzhaus-40-Standard ist heute die zentrale Voraussetzung für die Neubauförderung der KfW. Ohne diesen Standard erhalten weder Privatpersonen noch Investoren Zugang zu den zinsgünstigen Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die konkreten Konditionen, Zinssätze und Kreditobergrenzen variieren und sollten stets auf der offiziellen KfW-Förderseite geprüft werden.
Für Neubauten, die den KfW-40-Standard erfüllen, stehen grundsätzlich folgende Förderwege zur Verfügung:
- KfW-Kredit Nr. 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“: Dieser zinsgünstige Förderkredit richtet sich an energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Er setzt den KfW-40-Standard voraus. Für Gebäude, die zusätzlich das QNG-Siegel tragen, sind gemäß aktuell gültiger KfW-Konditionen höhere Kreditbeträge je Wohnung möglich. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen auf kfw.de.
- Sonder-AfA nach § 7b EStG: Diese steuerliche Sonderabschreibung in Höhe von näherungsweise 5 Prozent jährlich über vier Jahre ist an den KfW-40-Standard mit QNG-Siegel geknüpft. Sie ermöglicht es Kapitalanlegern, in den ersten Jahren nach dem Kauf einen erheblichen Teil der Herstellungskosten steuerlich geltend zu machen, je nach persönlicher Steuersituation.
- Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: Ergänzend zur Sonder-AfA können Investoren bei Neubauten die degressive Abschreibung von näherungsweise 5 Prozent der Investitionskosten in Anspruch nehmen. Beide Abschreibungsformen lassen sich kombinieren, was in den ersten Jahren zu einer besonders hohen steuerlichen Entlastung führen kann, je nach individueller Situation.
Wichtig zu beachten: Für die Beantragung der KfW-Förderung muss zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden, der in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt ist. Für die QNG-Variante ist zusätzlich eine zertifizierte Nachhaltigkeitsberatung erforderlich. Wer eine Immobilie erwirbt, anstatt selbst zu bauen, profitiert davon, dass der Bauträger diese Anforderungen bereits erfüllt hat.
Wie die KOWO Immobilien GmbH bei KfW 40 QNG Plus unterstützt
Wir beschäftigen uns seit über 30 Jahren mit dem Leipziger Immobilienmarkt und haben uns bewusst auf Neubauprojekte mit dem höchsten energetischen Standard spezialisiert. Alle Projekte, die wir vermarkten, erfüllen den KfW-Effizienzhaus-40-QNG-Plus-Standard. Das ist für uns keine Option, sondern Grundvoraussetzung.
Was das für Sie als Kapitalanleger konkret bedeutet:
- Sie erwerben eine Immobilie, die alle Voraussetzungen für die Sonder-AfA nach § 7b EStG und die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG erfüllt
- Sie haben Zugang zu zinsgünstigen KfW-Förderkrediten gemäß aktuell gültiger Konditionen, ohne selbst die Förderanträge koordinieren zu müssen
- Sie profitieren von dauerhaft niedrigen Wohnnebenkosten durch Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, was die Vermietbarkeit Ihrer Wohnung langfristig stärkt
- Wir begleiten Sie transparent durch den gesamten Kaufprozess, von der ersten Beratung bis zur Übergabe, ohne versteckte Kosten
- Unsere Projekte befinden sich in zentralen Lagen Leipzigs mit guter Infrastruktur und stabiler Nachfrage
Wenn Sie mehr über unsere aktuellen Neubauprojekte der KOWO Immobilien GmbH erfahren möchten oder konkrete Fragen zum Energiestandard und den steuerlichen Möglichkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, damit wir gemeinsam prüfen können, welches Projekt zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.
