AGB

KOWO IMMOBILIEN GMBH – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Bei allen Verträgen, die wir mit unseren Kunden schließen, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und sind insoweit Vertragsinhalt. Soweit im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, bedürfen diese zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

1. VERTRAGSBESTIMMUNGEN

Aufgrund des Bestellerprinzips werden die Vermittlungsgebühren für Mietobjekte von denjenigen getragen, die die Leistung der Vermittlung bestellen. Wohnobjekte zur Miete in Deutschland sind daher für Interessenten insoweit provisionsfrei — sofern uns nicht ein schriftlicher Suchauftrag erteilt wurde und wir Objekte anbieten, die dem Interessenten nur im Rahmen dieses Suchauftrags bekannt geworden sind. Gleiches gilt auch für alle Angebote zum Wohnen auf Zeit. Das Bestellerprinzip gilt nicht beim Verkauf einer Immobilie.

 

2. ANGEBOTE

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit wird jedoch nicht übernommen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

 

3. PFLICHTANGABEN DER IMMOBILIENANZEIGE

Sofern der Kunde als Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber einen Vermittlungsvertrag abschließt, hat dieser einen Energieausweis vorzulegen und sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige die Pflichtangaben gem. § 16a EnEV bezüglich der Art des Energieausweises, den genannten Wert des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs für das Gebäude, die wesentlich genannten Energieträger für Heizung, bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und die Energieeffizienzklasse enthält. Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.

 

4. WEITERGABE VON AUSKÜNFTEN, INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN

Unsere Angebote sind nur für den Kunden bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Als Dritte gelten auch Vertreter des Kunden oder mit ihm verbundene Unternehmen, ohne Rücksicht, ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen handelt. Gibt der Kunde unser Angebot oder unsere Auskünfte, Informationen und/oder Unterlagen an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Auskünften, Informationen und/oder Unterlagen bleibt hiervon unberührt.

 

5. ENTSTEHEN DES PROVISIONSANSPRUCHES

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zwischen dem Kunden und einem Dritten zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt ein Ersatzgeschäft mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung lässt unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dieses aus von einer Partei des Hauptvertrages zu vertretenden Gründen oder in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in dem Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

 

6. FÄLLIGKEIT DES PROVISIONSANSPRUCHES

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen und nachzuweisen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

 

7. PROVISIONSSÄTZE

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Provisionssätze zwischen dem Kunden und uns als vereinbart, soweit im Exposé nichts anderes angegeben ist oder schriftlich vereinbart wurde. Die Provisionssätze sind vom Kunden mit Entstehen unseres Provisionsanspruches gemäß Ziffer 5. dieser AGB an uns zu zahlen und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer (zurzeit: 19%).

Die Berechnung erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

 

a) Kauf und Verkauf

Bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, Gesellschaftsanteilen oder eines sonstigen Erwerbsvertrages erfolgt die Berechnung auf Basis des Gesamtkaufpreises. Als Provision sind vom Kunden an uns 5,95 % inkl. Umsatzsteuer des Gesamtkaufpreises zu zahlen.

 

b) Erbbaurecht

Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude. Als Provision sind vom Kunden an uns 3,57 % inkl. Umsatzsteuer des Grundstückswertes und des Wertes vorhandener Aufbauten und Gebäude zu zahlen.

 

c) An- und Vorkaufsrecht

Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten erfolgt die Berechnung des Wertes auf Basis des vereinbarten Gesamtkaufpreises. Als Provision sind vom Kunden an uns 5,95 % inkl. Umsatzsteuer des vereinbarten Gesamtkaufpreises zu zahlen.

 

d) Gewerbliche Vermietung und Verpachtung

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren sind als Provision vom Kunden an uns 3,57 Nettokaltmonatsmieten inkl. Umsatzsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren sind als Provision vom Kunden an uns 4,76 Nettokaltmonatsmieten inkl. Umsatzsteuer zu zahlen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines gewerblichen Pacht- oder Nutzungsvertrages entsprechend.

 

e) Private Vermietung und Verpachtung

Bei Verträgen über private Vermietung sind als Provision vom Kunden an uns 2,38 Nettokaltmonatsmieten inkl. Umsatzsteuer zu zahlen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines privaten Pacht- oder Nutzungsvertrages entsprechend.

 

8. TÄTIGWERDEN FÜR DRITTE

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

 

9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Auskünften, Informationen und Unterlagen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen. Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Maklers, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden und soweit diese nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

 

10. KUNDENIDENTIFIKATION

Dem Kunden ist bekannt, dass wir gemäß § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 3 GwG (Geldwäschegesetz) zur Identifikation unserer Kunden verpflichtet sind. Der Kunde wird daher um Unterstützung bei der Erfüllung dieser Erfordernisse gebeten. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen unverzüglich entsprechende Dokumente vorzulegen und Auskunft zu erteilen, um uns die Erbringung der gesetzlichen Verpflichtung zu ermöglichen. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG ist der Kunde verpflichtet die entsprechenden Auskünfte zu erteilen und Unterlagen oder Ausweis zur Überprüfung vorzulegen.

 

11. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht. Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

12. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

Wir sind bereit an alternativen Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann Immobilien im IVD: Wolfgang Ball – Ombudsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin, E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net, www.ombudsmann-immobilien.net, oder einer Universalschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Angebot außergerichtlicher Streitbeilegung wird den gerichtlichen Rechtsschutz ergänzen. Der Rechtsschutz durch die Gerichte wird also hierdurch nicht beschränkt.

 

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Das gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.