André Kohlmann
| 17.06.2026

Wie lange muss ich eine Immobilie halten, um Steuern zu sparen?

Um mit einer Immobilie Steuern zu sparen, müssen Sie in der Regel mindestens 10 Jahre warten, bevor Sie verkaufen. Diese sogenannte Spekulationsfrist schützt Sie davor, den Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern zu müssen. Doch die Haltefrist ist nur eine von mehreren steuerlichen Stellschrauben, die Kapitalanleger kennen sollten.

Was ist die Spekulationsfrist und wie lange gilt sie?

Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt in Deutschland 10 Jahre. Wer eine vermietete Immobilie vor Ablauf dieser Frist verkauft, muss den erzielten Gewinn als sonstiges Einkommen versteuern. Wer nach 10 Jahren verkauft, zahlt auf den Veräußerungsgewinn keine Einkommensteuer mehr. Diese Regelung gilt für private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG.

Die Frist beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht mit dem Zeitpunkt der Übergabe oder der Eintragung ins Grundbuch. Das Enddatum ist entsprechend der Tag, an dem der Verkaufsvertrag beurkundet wird. Liegt zwischen Kauf- und Verkaufsvertrag ein Zeitraum von mindestens 10 Jahren, ist der Gewinn steuerfrei.

Wichtig: Diese Steuerfreiheit gilt nur für privates Vermögen. Wer gewerbsmäßig mit Immobilien handelt, also innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte kauft und verkauft, kann unter die sogenannte Drei-Objekt-Grenze fallen. In diesem Fall stuft das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblichen Grundstückshandel ein, und die Gewinne unterliegen sowohl der Einkommensteuer als auch der Gewerbesteuer.

Wann entfällt die Spekulationssteuer früher als nach 10 Jahren?

Die Spekulationssteuer entfällt auch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Diese Ausnahme gilt für Eigennutzer und ist in § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelt. Eine vollständige Eigennutzung über den gesamten Zeitraum seit dem Kauf ist dabei nicht erforderlich.

Konkret bedeutet das: Wer eine Wohnung zunächst vermietet, sie dann selbst bezieht und anschließend verkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem steuerfrei verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie in den beiden unmittelbar vorhergehenden Kalenderjahren vorlag. Dabei reicht es, wenn die Nutzung im Verkaufsjahr nur einen kurzen Zeitraum umfasst, solange die Eigennutzung in den drei relevanten Kalenderjahren insgesamt nachweisbar ist.

Für Kapitalanleger, die eine Wohnung ausschließlich vermieten, ist diese Ausnahme in der Regel nicht anwendbar. Für sie bleibt die 10-Jahres-Frist die relevante Schwelle.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer, wenn man zu früh verkauft?

Wenn Sie eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren mit Gewinn verkaufen, wird der Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Je nach Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens kann dieser Satz erheblich sein. Bei einem zvE von 100.000 Euro liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 30,9 Prozent, bei 140.000 Euro bereits bei rund 34 Prozent, jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag.

Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des ursprünglichen Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten sowie der im Laufe der Haltedauer vorgenommenen Abschreibungen. Letzteres ist ein wichtiger Punkt: Wer über die Jahre AfA geltend gemacht hat, erhöht damit den späteren Veräußerungsgewinn, weil die Abschreibungen den steuerlichen Buchwert der Immobilie reduzieren.

Bei einem Verkauf kurz vor Ablauf der 10-Jahres-Frist kann die Steuerlast erheblich sein. Gerade bei stark gestiegenen Immobilienwerten lohnt es sich, die verbleibende Haltezeit abzuwarten, um den Gewinn vollständig steuerfrei zu vereinnahmen.

Welche Steuervorteile gelten unabhängig von der Haltefrist?

Unabhängig davon, wie lange Sie eine vermietete Immobilie halten, stehen Ihnen während der gesamten Haltedauer steuerliche Vorteile zu. Der wichtigste ist die Absetzung für Abnutzung (AfA), also die jährliche Abschreibung der Anschaffungskosten auf Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Lineare und degressive AfA bei Neubauten

Für Neubauten, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, gilt eine lineare AfA von 3 Prozent jährlich über 33 Jahre. Für Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2023 mit Baubeginn bis zum 30. September 2029 errichtet werden und vermietet sind, ist eine degressive AfA von 5 Prozent nach § 7 Abs. 5a EStG anwendbar. Diese wird auf den jeweiligen Restwert angewendet und führt in den ersten Jahren zu besonders hohen Abzügen. Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich.

Sonder-AfA nach § 7b EStG

Für neue Wohngebäude, die höchste Nachhaltigkeitsvoraussetzungen erfüllen, können Investoren zusätzlich eine Sonderabschreibung von bis zu 5 Prozent in den ersten vier Jahren in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Gebäude die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (QNG) erfüllt, die Wohnung vermietet wird und die Anschaffungskosten eine bestimmte Grenze je Quadratmeter nicht übersteigen. Diese Sonder-AfA zusätzlich zur regulären AfA kann die Steuerlast in den ersten Jahren nach dem Kauf deutlich senken.

Weitere abzugsfähige Kosten sind Zinsen auf Fremdkapital, Verwaltungskosten, Instandhaltungsaufwendungen und andere Werbungskosten. Diese mindern das zu versteuernde Einkommen direkt und wirken unabhängig von der Haltefrist.

Lohnt sich eine Neubauwohnung als Kapitalanlage in Leipzig?

Eine Neubauwohnung als Kapitalanlage in Leipzig kann sich aus steuerlicher Sicht besonders lohnen, wenn die Immobilie die Voraussetzungen für die Sonder-AfA und die degressive AfA erfüllt. Hinzu kommt die Möglichkeit eines zinsverbilligten KfW-Darlehens von bis zu 150.000 Euro, das ausschließlich für KfW-Effizienzhaus-40-QNG-plus-Objekte verfügbar ist. Diese Kombination aus steuerlichen Abschreibungen und günstigem Fremdkapital kann die Eigenkapitalrendite in den ersten Jahren spürbar verbessern.

Leipzig zählt zu den wachstumsstarken Städten in Deutschland mit einer anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnraum. Die Immobilienpreise liegen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten auf einem noch attraktiven Niveau, was die Stadt für einkommensstarke Kapitalanleger interessant macht. Zentrale Lagen mit guter Infrastruktur bieten dabei die Grundlage für eine stabile Vermietbarkeit.

Wer eine Neubauwohnung erwirbt, vermietet und mindestens 10 Jahre hält, kann die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei veräußern. In Kombination mit den jährlichen Abschreibungen und den möglichen Sonderabschreibungen in den ersten Jahren entsteht ein steuerliches Gesamtpaket, das für Anleger mit hohem zu versteuernden Einkommen besonders relevant ist.

Wie die KOWO Immobilien GmbH beim Immobilien Steuern sparen unterstützt

Wir begleiten Kapitalanleger seit über 30 Jahren im Leipziger Immobilienmarkt und kennen die steuerlichen Anforderungen, die an hochwertige Neubauprojekte gestellt werden. Alle Projekte, die wir vermarkten, erfüllen den Standard des KfW-Effizienzhauses 40 QNG plus und eröffnen damit den vollen Zugang zu den beschriebenen steuerlichen Vorteilen.

Bei KOWO Immobilien GmbH erhalten Sie ausschließlich Neubauprojekte in zentralen Lagen Leipzigs, die für die Sonder-AfA, die degressive AfA sowie das zinsverbilligte KfW-Darlehen qualifiziert sind. Das sind unsere konkreten Leistungen für Sie:

  • Zugang zu Neubauprojekten mit KfW-Effizienzhaus-40-QNG-plus-Standard in gefragten Leipziger Lagen
  • Vollständige Abwicklung des Kaufprozesses, von der ersten Beratung bis zur Übergabe
  • Transparente Kostenstruktur ohne versteckte Posten
  • Diskretion und persönliche Betreuung für private Kapitalanleger, Investoren und Family Offices
  • Zusammenarbeit mit erfahrenen Bauträgern und Kooperationspartnern für geprüfte Projektqualität

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, welche aktuellen Projekte für Ihre steuerliche Situation in Frage kommen, stehen wir Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.

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