André Kohlmann
| 15.07.2026

Was passiert mit meiner Anlageimmobilie bei Leerstand?

Bei einer Anlageimmobilie kann Leerstand vorübergehend auftreten, zum Beispiel beim Mieterwechsel oder bei Renovierungsarbeiten. Solange Sie aktiv nach einem Mieter suchen und die Vermietungsabsicht nachweisbar ist, bleibt die steuerliche Anerkennung als Kapitalanlage in der Regel erhalten. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen, die Eigentümer bei leer stehenden Anlageimmobilien beschäftigen.

Wie lange darf eine Anlageimmobilie leer stehen?

Eine Anlageimmobilie darf grundsätzlich so lange leer stehen, wie Sie als Eigentümer die Vermietungsabsicht glaubhaft aufrechterhalten. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für Leerstand. Entscheidend ist aus steuerlicher Sicht, dass Sie aktiv und nachweisbar nach einem Mieter suchen und keine privaten Nutzungsabsichten bestehen.

Problematisch wird Leerstand erst dann, wenn das Finanzamt die Vermietungsabsicht in Frage stellt. Das kann passieren, wenn über einen längeren Zeitraum keine Vermietungsbemühungen dokumentiert sind. Bewahren Sie deshalb alle Nachweise auf: Inserate, Anfragen, Besichtigungsprotokolle und Korrespondenz mit Maklern. Je länger der Leerstand andauert, desto wichtiger wird diese Dokumentation.

Bei Neubauprojekten, die sich noch in der Bauphase befinden, gilt der Zeitraum bis zur Fertigstellung grundsätzlich nicht als problematischer Leerstand, sofern die Vermietungsabsicht von Anfang an besteht und dokumentiert wird.

Welche Kosten entstehen bei Leerstand einer Anlageimmobilie?

Bei Leerstand einer Anlageimmobilie laufen die meisten laufenden Kosten weiter, ohne dass Mieteinnahmen dagegenstehen. Dazu gehören Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausgeldvorauszahlungen bei Eigentumswohnungen sowie gegebenenfalls Zinsen auf ein bestehendes Darlehen. Diese Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, solange die Vermietungsabsicht besteht.

Besonders bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern fällt das monatliche Hausgeld auch bei Leerstand an. Es umfasst Kosten für Verwaltung, Instandhaltungsrücklage und gemeinschaftliche Betriebskosten. Hinzu kommen mögliche Kosten für Renovierungsarbeiten, die oft der Grund für einen vorübergehenden Leerstand sind.

Planen Sie Leerstandsphasen daher finanziell ein. Eine ausreichende Liquiditätsreserve hilft Ihnen, auch längere Phasen ohne Mieteinnahmen zu überbrücken, ohne unter Druck zu geraten.

Was passiert steuerlich bei leer stehender Anlageimmobilie?

Steuerlich können Sie Kosten für eine leer stehende Anlageimmobilie weiterhin als Werbungskosten geltend machen, wenn die Vermietungsabsicht nachgewiesen ist. Das bedeutet: Zinsen, Abschreibungen, Verwaltungskosten und Reparaturaufwendungen bleiben absetzbar, auch wenn in der betreffenden Periode keine Mieteinnahmen fließen.

Voraussetzung ist, dass Sie gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie ernsthaft vermieten wollen. Fehlt dieser Nachweis, kann das Finanzamt die Anerkennung der Werbungskosten verweigern. In diesem Fall würden die laufenden Kosten steuerlich nicht berücksichtigt, was die Rentabilität der Kapitalanlage erheblich beeinträchtigen kann.

Besonders relevant ist dies für Eigentümer von Neubauwohnungen mit erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten wie der Sonder-AfA oder der degressiven AfA. Auch während einer Leerstandsphase können diese Abschreibungen grundsätzlich geltend gemacht werden, wenn die Vermietungsabsicht dokumentiert ist. Wir empfehlen Ihnen, diese Fragen mit einem Steuerberater zu klären, da die steuerliche Behandlung von Ihrer individuellen Situation abhängt.

Wie kann man Leerstand bei einer Kapitalanlage vermeiden?

Leerstand lässt sich am wirksamsten durch eine gute Lage, eine marktgerechte Miete und eine professionelle Verwaltung vermeiden. Wohnungen in gefragten Stadtteilen mit guter Infrastruktur finden in der Regel schneller neue Mieter als Objekte in weniger attraktiven Lagen. Die Auswahl des Standorts ist daher eine der wichtigsten Entscheidungen beim Kauf einer Anlageimmobilie.

Weitere Maßnahmen, die Leerstand reduzieren:

  • Frühzeitige Mietersuche, idealerweise bevor das laufende Mietverhältnis endet
  • Marktgerechte Mietpreisgestaltung auf Basis aktueller Vergleichsmieten
  • Professionelles Exposé mit ansprechenden Fotos und vollständigen Angaben
  • Beauftragung eines erfahrenen Verwalters oder Maklers vor Ort
  • Regelmäßige Instandhaltung, um die Attraktivität der Wohnung zu erhalten

Neubauwohnungen mit modernem Grundriss und hohem energetischen Standard sind am Markt besonders gefragt, da Mieter zunehmend auf niedrige Nebenkosten achten. Das reduziert das Leerstandsrisiko strukturell.

Gibt es eine Versicherung gegen Mietausfall durch Leerstand?

Eine klassische Mietausfallversicherung sichert in der Regel Mietausfall durch zahlungsunfähige Mieter ab, nicht jedoch strukturellen Leerstand ohne Mietverhältnis. Der Unterschied ist wichtig: Versicherungen decken typischerweise das Risiko ab, dass ein bestehender Mieter nicht zahlt, nicht jedoch die Phase, in der die Wohnung schlicht nicht vermietet ist.

Einige Anbieter bieten erweiterte Policen an, die auch Leerstandsphasen bei Mieterwechsel teilweise absichern. Die genauen Konditionen, Selbstbehalte und Ausschlusskriterien variieren stark zwischen den Anbietern. Es lohnt sich, Angebote zu vergleichen und die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, bevor Sie eine solche Police abschließen.

Als Ergänzung zur Versicherung empfiehlt sich eine ausreichende Liquiditätsreserve, die mehrere Monate ohne Mieteinnahmen überbrücken kann. Das gibt Ihnen die Ruhe, einen geeigneten Mieter sorgfältig auszuwählen, anstatt unter Druck vorschnelle Entscheidungen zu treffen.

Wann sollte man eine leer stehende Anlageimmobilie verkaufen?

Der Verkauf einer leer stehenden Anlageimmobilie kann sinnvoll sein, wenn der Leerstand dauerhaft ist, die laufenden Kosten die finanzielle Belastung übersteigen oder sich die persönliche Situation verändert hat. Leer stehende Wohnungen lassen sich am Markt manchmal sogar zu günstigeren Konditionen verkaufen als vermietete Objekte, da Käufer die Wohnung selbst nutzen oder neu vermieten können.

Folgende Faktoren sprechen für einen Verkauf:

  • Anhaltender Leerstand trotz aktiver Vermietungsbemühungen
  • Hohe Instandhaltungskosten, die den Ertrag dauerhaft mindern
  • Veränderter Kapitalbedarf oder geänderte Anlagestrategie
  • Wertsteigerung, die eine attraktive Verkaufsrendite ermöglicht

Zu beachten ist die steuerliche Spekulationsfrist von zehn Jahren. Verkaufen Sie eine Anlageimmobilie innerhalb dieser Frist, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Nach Ablauf der Frist ist der Veräußerungsgewinn für Privatpersonen in der Regel steuerfrei. Auch hier empfehlen wir, vor einem Verkauf einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Wie die KOWO Immobilien GmbH bei Leerstand und Kapitalanlage unterstützt

Leerstand ist ein Thema, das jeden Eigentümer einer Anlageimmobilie früher oder später beschäftigt. Wir begleiten unsere Kunden nicht nur beim Kauf, sondern informieren Sie von Anfang an über alle relevanten Aspekte einer Kapitalanlage in Leipzig, damit Sie gut vorbereitet sind.

  • Wir vertreiben ausschließlich Neubauprojekte in gefragten Lagen Leipzigs, die durch ihre Lage und ihren modernen Standard das Leerstandsrisiko strukturell reduzieren.
  • Alle unsere Projekte erfüllen den KfW-Effizienzhaus 40 QNG+ Standard, was die Attraktivität für Mieter durch niedrige Nebenkosten deutlich erhöht.
  • Wir begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess und stellen sicher, dass Sie alle relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen kennen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
  • Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu erfahrenen Verwaltern vor Ort, die eine professionelle Vermietung sicherstellen.
  • Unsere Marktkenntnis aus über 28 Jahren im Großraum Leipzig hilft Ihnen, Standorte zu wählen, die langfristig nachgefragt bleiben.

Wenn Sie mehr über unsere aktuellen Neubauprojekte der KOWO Immobilien GmbH erfahren möchten oder konkrete Fragen zu einer Kapitalanlage in Leipzig haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch mit uns.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.

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