André Kohlmann
| 12.07.2026

Wie beeinflusst die Lage einer Immobilie die steuerliche Rendite?

Die Lage einer Immobilie beeinflusst die steuerliche Rendite auf mehreren Ebenen gleichzeitig: Sie bestimmt den erzielbaren Mietzins, die Vermietungssicherheit und damit die Grundlage, auf der steuerliche Abzüge wie AfA und Werbungskosten überhaupt wirksam werden. Wer in einer gefragten Lage investiert, schafft die Voraussetzung dafür, dass steuerliche Vorteile nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern sich im realen Cashflow niederschlagen. Die folgenden Abschnitte beleuchten die wichtigsten Zusammenhänge zwischen Lage, Mietrendite und Steueroptimierung.

Welche Lagemerkmale erhöhen die steuerlich anrechenbare Mietrendite?

Lagemerkmale wie eine gute Verkehrsanbindung, eine hohe Nachfrage durch Bevölkerungswachstum und eine stabile lokale Wirtschaft erhöhen die erzielbare Miete. Da die steuerlich anrechenbare Mietrendite direkt von den tatsächlichen Mieteinnahmen abhängt, steigern diese Faktoren auch den steuerlichen Hebel einer Immobilieninvestition.

Konkret wirken folgende Lagemerkmale positiv auf die steuerliche Gesamtbetrachtung:

  • Zentralität und Infrastruktur: Wohnungen in innenstadtnahen Lagen erzielen höhere Quadratmeterpreise. Höhere Mieten bedeuten höhere Einnahmen, gegen die mehr Werbungskosten und AfA-Beträge verrechnet werden können.
  • Bevölkerungswachstum: In wachsenden Städten ist die Nachfrage nach Mietwohnungen strukturell hoch. Das reduziert Leerstandsrisiken und sichert die Kontinuität der Mieteinnahmen, die für die steuerliche Verrechnung notwendig sind.
  • Wirtschaftliche Dynamik: Ein starker lokaler Arbeitsmarkt zieht Mieter mit stabiler Kaufkraft an. Das stärkt die Verlässlichkeit der Mieteinnahmen und damit die Planbarkeit der steuerlichen Situation.
  • Nahversorgung und Bildungseinrichtungen: Lagen mit vollständiger Infrastruktur sprechen eine breite Mieterschaft an. Das erhöht die Vermietungsquote und reduziert Phasen ohne steuerlich verwertbare Einnahmen.

Steuerlich relevant ist nicht allein die Höhe der Miete, sondern auch ihre Kontinuität. Nur wenn eine Wohnung dauerhaft vermietet ist, lassen sich Werbungskosten, Zinsen und Abschreibungen vollständig geltend machen. Gute Lagen schaffen diese Kontinuität zuverlässiger als schwache.

Wie wirkt sich die Lage auf die AfA-Bemessungsgrundlage aus?

Die Lage einer Immobilie beeinflusst die AfA-Bemessungsgrundlage indirekt, weil sie den Kaufpreis mitbestimmt. Höhere Kaufpreise in gefragten Lagen führen zu einer höheren Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, was in absoluten Zahlen größere jährliche AfA-Beträge ergibt.

Die AfA wird grundsätzlich auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes berechnet, nicht auf den Grundstücksanteil. In der Praxis bedeutet das: Je höher der Gebäudeanteil am Gesamtkaufpreis, desto größer ist die steuerlich absetzbare Basis. In innenstadtnahen Lagen ist der Grundstücksanteil häufig höher, was die Bemessungsgrundlage relativ reduziert. In Randlagen kann der Gebäudeanteil prozentual größer sein, was rechnerisch eine höhere AfA-Basis ergibt. Allerdings muss dieser Vorteil gegen niedrigere Mieteinnahmen und höhere Leerstandsrisiken abgewogen werden.

Für Neubauten gelten seit 2023 folgende AfA-Regelungen:

  • Lineare AfA: 3 Prozent jährlich über 33 Jahre für Neubauten, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden.
  • Degressive AfA: 5 Prozent vom jeweiligen Restwert für Neubauten mit Baubeginn bis zum 30. September 2029, anwendbar auf vermietete Wohngebäude gemäß § 7 Abs. 5a EStG. Ein Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich.
  • Sonder-AfA: Für Wohnungen in Gebäuden mit dem Effizienzhaus-40-QNG-Standard können zusätzlich bis zu 5 Prozent jährlich in den ersten vier Jahren geltend gemacht werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Kombination aus degressiver AfA und Sonder-AfA kann die steuerliche Entlastung in den ersten Jahren erheblich verstärken. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, sollte ein Steuerberater beurteilen.

Welche Rolle spielt der Energiestandard neben der Lage für Steuervorteile?

Der Energiestandard einer Immobilie ist neben der Lage ein eigenständiger steuerlicher Hebel. Nur Gebäude, die den Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (QNG) erfüllen, haben Zugang zu bestimmten Sonderabschreibungen und zinsvergünstigten Förderdarlehen, die für Standardgebäude nicht verfügbar sind.

Konkret ermöglicht der KfW-Effizienzhaus-40-QNG-Standard:

  • Die Inanspruchnahme der Sonder-AfA nach § 7b EStG in Höhe von bis zu 5 Prozent jährlich über vier Jahre, zusätzlich zur regulären AfA.
  • Den Zugang zu zinsvergünstigten KfW-Darlehen, die die Finanzierungskosten senken und damit den Nettoertrag verbessern.
  • Dauerhaft niedrigere Betriebskosten für Mieter, was die Wohnung attraktiver macht und die Vermietbarkeit stärkt.

Die Kombination aus einer guten Lage und einem hohen Energiestandard ist steuerlich besonders wirksam: Die Lage sichert die Mieteinnahmen, der Energiestandard eröffnet zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten und Förderzugänge. Beide Faktoren verstärken sich gegenseitig und schaffen eine breitere steuerliche Optimierungsbasis als jeder Faktor für sich allein.

Wichtig: Die Sonder-AfA setzt voraus, dass die Wohnung im Jahr der Anschaffung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet wird. Eine vorübergehende Beherbergung zählt dabei nicht als Wohnzweck. Außerdem dürfen die Anschaffungskosten eine gesetzlich definierte Baukostenobergrenze nicht überschreiten.

Warum beeinflusst die Lage die Vermietbarkeit und damit die Steueroptimierung?

Die Lage beeinflusst die Vermietbarkeit, weil Mieter bevorzugt in Gegenden mit guter Infrastruktur, kurzen Wegen zur Arbeit und stabiler Wohnqualität suchen. Eine hohe Vermietbarkeit sichert die Kontinuität der Mieteinnahmen, die wiederum die Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung von Werbungskosten, Zinsen und Abschreibungen ist.

Steuerlich greift ein einfaches Prinzip: Werbungskosten und AfA können nur dann vollständig verrechnet werden, wenn die Einkunftserzielungsabsicht nachgewiesen ist. Bei dauerhaft leer stehenden Wohnungen kann das Finanzamt diese Absicht in Frage stellen und Abzüge anteilig kürzen oder ganz versagen. Gute Lagen reduzieren dieses Risiko erheblich, weil sie strukturell für eine hohe und stabile Nachfrage sorgen.

Darüber hinaus wirkt sich die Lage auf die Mietpreisgestaltung aus. Wer in einer gefragten Lage vermietet, kann marktgerechte Mieten erzielen, ohne gegen die Mietpreisbremse oder vergleichbare Regelungen zu verstoßen. Das schützt die Einnahmebasis und damit die steuerliche Gesamtstruktur der Investition.

Wann lohnt sich eine Immobilie in Randlage steuerlich weniger?

Eine Immobilie in Randlage lohnt sich steuerlich weniger, wenn niedrigere Mieteinnahmen und höhere Leerstandsrisiken die steuerlichen Abzüge nicht vollständig kompensieren können. Der steuerliche Vorteil einer Abschreibung entsteht nur dann, wenn ausreichend Einnahmen vorhanden sind, gegen die diese Abzüge verrechnet werden können.

Folgende Faktoren sprechen gegen eine Randlage aus steuerlicher Sicht:

  • Niedrigere Mieteinnahmen: Geringere Mieten reduzieren die Basis, gegen die Werbungskosten und AfA verrechnet werden. Das steuerliche Entlastungspotenzial sinkt in absoluten Zahlen.
  • Höheres Leerstandsrisiko: Phasen ohne Mieteinnahmen unterbrechen die steuerliche Verrechenbarkeit von laufenden Kosten und können die Einkunftserzielungsabsicht gefährden.
  • Geringeres Wertsteigerungspotenzial: Randlagen bieten oft weniger Potenzial für langfristige Wertzuwächse, was die Gesamtrendite des Investments schwächt, auch wenn der steuerliche Effekt kurzfristig ähnlich erscheint.
  • Schwieriger Wiederverkauf: Eine schlechtere Marktgängigkeit in Randlagen kann die Halteperiode verlängern und die steuerliche Planung erschweren.

Das bedeutet nicht, dass Randlagen grundsätzlich unattraktiv sind. In bestimmten Wachstumsregionen können auch periphere Lagen interessante Investitionsmöglichkeiten bieten. Die steuerliche Beurteilung sollte jedoch immer die Gesamtstruktur aus Mieteinnahmen, Abschreibungspotenzial und Vermietungssicherheit berücksichtigen.

Wie berechnet man die steuerliche Nettorendite nach Lage und AfA?

Die steuerliche Nettorendite ergibt sich, indem man die Mieteinnahmen um alle abzugsfähigen Kosten wie AfA, Zinsen und Werbungskosten reduziert, den verbleibenden steuerpflichtigen Betrag mit dem persönlichen Steuersatz multipliziert und die tatsächliche Steuerbelastung von den Bruttomieteinnahmen abzieht. Das Ergebnis zeigt, was nach Steuern tatsächlich verbleibt.

Eine vereinfachte Berechnung folgt diesem Schema:

  1. Bruttomieteinnahmen ermitteln: Jahresmiete auf Basis des erzielbaren Marktmietzinses in der jeweiligen Lage.
  2. Werbungskosten zusammenstellen: Dazu zählen Zinsen auf das Darlehen, Verwaltungskosten, nicht umlagefähige Nebenkosten sowie sonstige Ausgaben.
  3. AfA berechnen: Gebäudeanteil des Kaufpreises multipliziert mit dem jeweiligen AfA-Satz (3 Prozent linear oder 5 Prozent degressiv). Bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich die Sonder-AfA einbeziehen.
  4. Zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung bestimmen: Mieteinnahmen minus Werbungskosten minus AfA ergibt den steuerpflichtigen Überschuss oder einen Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
  5. Steuerersparnis ermitteln: Den Verlust aus Vermietung mit dem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizieren. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 42 Prozent ergibt jeder Euro Verlust aus Vermietung eine Steuerersparnis von 42 Cent.

Die Lage beeinflusst dieses Ergebnis über die Höhe der Mieteinnahmen in Schritt 1 und über den Kaufpreis, der die AfA-Bemessungsgrundlage in Schritt 3 bestimmt. Eine gute Lage mit hohen Mieteinnahmen und ein hoher Energiestandard mit Sonder-AfA können die steuerliche Nettorendite deutlich verbessern. Für eine präzise Berechnung ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters unbedingt empfohlen, da individuelle Faktoren wie der persönliche Steuersatz und die Finanzierungsstruktur das Ergebnis erheblich verändern.

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.

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