André Kohlmann
| 12.07.2026

Welche Energiestandards muss ein KfW 40 Haus erfüllen?

Ein KfW-Effizienzhaus 40 muss einen Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 40 Prozent des gesetzlichen Referenzgebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erreichen. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle 55 Prozent des Referenzwertes nicht überschreiten. Diese beiden Kennwerte bilden das technische Fundament des Standards. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die energetischen Anforderungen, das QNG-Siegel und die damit verbundenen Fördervorteile.

Wie wird der Primärenergiebedarf beim KfW-Effizienzhaus 40 berechnet?

Der Primärenergiebedarf beim KfW-Effizienzhaus 40 wird auf Basis des GEG-Referenzgebäudes berechnet. Das Ergebnis darf maximal 40 Prozent dieses Referenzwertes betragen. Berücksichtigt werden dabei der Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung sowie gegebenenfalls eingebaute Beleuchtung.

Die Berechnung folgt einem normierten Verfahren: Ein fiktives Referenzgebäude mit identischer Geometrie und Nutzung wird nach festgelegten Standardwerten berechnet. Das geplante Gebäude muss dann nachweisen, dass sein Primärenergiebedarf diesen Vergleichswert um 60 Prozent unterschreitet. Dabei fließen nicht nur der reine Energieverbrauch im Betrieb ein, sondern auch sogenannte Primärenergiefaktoren, die angeben, wie viel Energie bei der Erzeugung und Bereitstellung eines Energieträgers insgesamt aufgewendet wird. Strom aus erneuerbaren Quellen oder Wärmepumpen verbessern diesen Faktor deutlich.

Wichtig ist, dass die Berechnung von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten durchgeführt und bestätigt werden muss. Nur Fachleute, die in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind, dürfen diese Nachweise erstellen. Ohne diese Fachbegleitung ist eine KfW-Förderung nicht möglich.

Welche technischen Anforderungen muss die Gebäudehülle erfüllen?

Die Gebäudehülle eines KfW-Effizienzhauses 40 muss einen Transmissionswärmeverlust von maximal 55 Prozent des GEG-Referenzgebäudes aufweisen. Das bedeutet: Wände, Dach, Fenster und Bodenplatte müssen so gut gedämmt sein, dass die Wärme das Gebäude deutlich langsamer verlässt als bei einem Standardneubau.

In der Praxis erfordert das mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen:

  • Außenwände: Hochwertige Wärmedämmverbundsysteme oder zweischalige Konstruktionen mit starker Kerndämmung
  • Dach und oberste Geschossdecke: Verstärkte Dämmschichten, die Wärmeverluste nach oben minimieren
  • Fenster und Türen: Dreifach verglaste Fenster mit gedämmten Rahmen und wärmegedämmte Außentüren
  • Bodenplatte und Kellerdecke: Perimeterdämmung oder gedämmte Kellerdecke, um Wärmeverluste nach unten zu reduzieren
  • Luftdichtheit: Eine konsequent ausgeführte Luftdichtheitsebene verhindert unkontrollierte Wärmeverluste durch Fugen und Undichtigkeiten

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Wärmebrücken, also Stellen, an denen die Dämmung unterbrochen ist oder Bauteilanschlüsse die Wärme besonders gut nach außen leiten. Beim KfW-40-Standard müssen diese entweder rechnerisch nachgewiesen oder durch normierte Pauschalwerte berücksichtigt werden. Je sorgfältiger die Planung, desto besser das Gesamtergebnis.

Welche Heizsysteme und Anlagentechnik sind beim KfW 40 Standard zulässig?

Der KfW-40-Standard schreibt kein bestimmtes Heizsystem vor. Entscheidend ist, dass die gewählte Anlagentechnik in Kombination mit der Gebäudehülle den geforderten Primärenergiebedarf von maximal 40 Prozent des Referenzgebäudes erreicht. In der Praxis kommen vor allem Systeme mit niedrigen Primärenergiefaktoren zum Einsatz.

Besonders geeignete Heizsysteme

Wärmepumpen gelten als besonders effektive Lösung, weil sie einen günstigen Primärenergiefaktor für Strom nutzen und im Betrieb deutlich mehr Energie liefern, als sie verbrauchen. Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Grundwasser-Wärmepumpen sind alle prinzipiell geeignet. Ergänzt durch eine Photovoltaikanlage verbessert sich die Energiebilanz weiter.

Auch Anschlüsse an Nah- oder Fernwärmenetze mit hohem Anteil erneuerbarer Energien können die Anforderungen erfüllen, sofern der Primärenergiefaktor des Netzes entsprechend niedrig ist. Pellet- oder Biomasseheizsysteme sind ebenfalls zulässig und bieten einen günstigen Primärenergiefaktor, erfordern jedoch ausreichend Lagerraum und regelmäßige Wartung.

Lüftungstechnik als Pflichtbestandteil

Bei Gebäuden mit so hoher Luftdichtheit, wie sie für den KfW-40-Standard erforderlich ist, spielt die kontrollierte Wohnraumlüftung eine zentrale Rolle. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist in der Regel unverzichtbar, um einerseits die Luftqualität zu sichern und andererseits die Wärmeverluste durch Lüftung gering zu halten. Die Wärmerückgewinnung trägt dabei direkt zur Verbesserung der Energiebilanz bei.

Was bedeutet das QNG-Siegel zusätzlich zum Effizienzhaus-40-Standard?

Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) geht über die rein energetischen Anforderungen des Effizienzhaus-40-Standards hinaus. Es bewertet ein Gebäude ganzheitlich über seinen gesamten Lebenszyklus und berücksichtigt ökologische, soziale und technische Qualitäten. Für das KfW-Förderprogramm ist das QNG-Siegel Voraussetzung für die höchste Förderstufe.

Während der Effizienzhaus-40-Standard primär den Energiebedarf im Betrieb regelt, bewertet das QNG zusätzlich folgende Aspekte:

  • Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus: Beim QNG-PLUS dürfen die Emissionen maximal 24 kg CO2-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr betragen, beim QNG-PREMIUM sogar maximal 20 kg CO2-Äquivalent
  • Nicht erneuerbare Primärenergie im Lebenszyklus: QNG-PLUS erlaubt maximal 96 kWh pro Quadratmeter und Jahr, QNG-PREMIUM maximal 64 kWh
  • Nachhaltige Materialgewinnung: Holz und Holzwerkstoffe müssen aus zertifizierter, nachhaltiger Forstwirtschaft stammen, nachgewiesen etwa durch PEFC- oder FSC-Zertifikate
  • Graue Emissionen: Die Umweltwirkungen aus Herstellung, Instandhaltung und Entsorgung von Bauprodukten werden über eine Ökobilanzierung erfasst
  • Weitere Qualitätskriterien: Innenraumluftqualität, Schallschutz, Barrierefreiheit und Flächeneffizienz fließen in die Bewertung ein

Das QNG existiert in zwei Stufen: QNG-PLUS als Basisniveau und QNG-PREMIUM für Gebäude, die in allen Kriterien ein besonders hohes Qualitätsniveau nachweisen. Für die Beantragung benötigen Sie neben dem Energieeffizienz-Experten zusätzlich einen zertifizierten Nachhaltigkeitsberater, der über www.qng.info gefunden werden kann.

Welche KfW-Fördervorteile sind an den Effizienzhaus-40-QNG-Standard geknüpft?

Wer ein KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG-Siegel errichtet oder erwirbt, profitiert von den attraktivsten Konditionen innerhalb der KfW-Neubauförderung. Das Programm KfW 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ bietet zinsgünstige Kredite je Wohnung, deren genaue Konditionen gemäß den aktuell gültigen KfW-Bedingungen auf kfw.de zu prüfen sind.

Die Kombination aus Effizienzhaus-40-Standard und QNG-Siegel öffnet darüber hinaus den Zugang zu steuerlichen Sonderregelungen, die für Kapitalanleger besonders relevant sind:

  • Sonder-AfA nach § 7b EStG: Für Neubauwohnungen, die die Kriterien des Effizienzhauses 40 mit QNG-Nachweis erfüllen, ist eine erhöhte Sonderabschreibung möglich. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen dabei je nach Baujahr einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.
  • Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG: Ergänzend zur Sonder-AfA kann die degressive Abschreibung genutzt werden, die in den ersten Jahren besonders hohe steuerliche Absetzbeträge ermöglicht.
  • Förderkredit für Familien: Das KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ bietet Familien mit Kindern und Alleinerziehenden mit niedrigem bis mittlerem Einkommen zusätzliche Kreditoptionen, deren genaue Höhe gemäß den aktuell gültigen KfW-Konditionen auf kfw.de zu prüfen ist.

Bitte beachten Sie: Alle genannten Förderkonditionen und Kreditbeträge unterliegen den jeweils gültigen KfW-Programmbedingungen und können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen stets direkt auf kfw.de.

Wie wird die Einhaltung des KfW-40-Standards nachgewiesen und zertifiziert?

Die Einhaltung des KfW-Effizienzhaus-40-Standards wird durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten nachgewiesen und bestätigt. Dieser begleitet das Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung und erstellt die erforderlichen Nachweise für die KfW. Ohne diese Fachbegleitung ist eine Förderung ausgeschlossen.

Der Nachweisprozess gliedert sich in mehrere Phasen:

  1. Planungsphase: Der Energieeffizienz-Experte prüft die Bauplanung und erstellt eine vorläufige Energiebedarfsberechnung. Diese bildet die Grundlage für den KfW-Förderantrag, der vor Baubeginn gestellt werden muss.
  2. Baubegleitung: Während der Bauphase überwacht der Experte die korrekte Ausführung der geplanten Maßnahmen, insbesondere bei Dämmung, Luftdichtheit und Anlagentechnik.
  3. Fertigstellungsnachweis: Nach Abschluss der Bauarbeiten bestätigt der Experte gegenüber der KfW, dass das Gebäude den zugesagten Standard tatsächlich erreicht. Dazu gehören in der Regel ein Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) sowie die abschließende Energiebedarfsberechnung.
  4. QNG-Zertifizierung (bei QNG-Variante): Zusätzlich zum Energienachweis muss ein zertifiziertes Bewertungssystem die Nachhaltigkeitskriterien des QNG prüfen und das Siegel vergeben. Hierfür ist ein gesonderter Nachhaltigkeitsberater erforderlich, der über www.qng.info gefunden werden kann.

Alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten sind in der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) registriert. Diese Liste ist öffentlich zugänglich und ermöglicht eine gezielte Suche nach Fachleuten in der eigenen Region. Die frühzeitige Einbindung eines Experten ist empfehlenswert, da Änderungen nach Baubeginn die Förderfähigkeit gefährden können.

Wie die KOWO Immobilien GmbH bei KfW-Effizienzhaus-40-QNG-Projekten unterstützt

Wer in eine Neubauwohnung nach dem KfW-Effizienzhaus-40-QNG-Standard investieren möchte, steht vor einer komplexen Kombination aus Bauqualität, Förderbedingungen und steuerlichen Anforderungen. Wir bei KOWO Immobilien GmbH begleiten Sie durch diesen gesamten Prozess, von der ersten Projektinformation bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

  • Ausschließlich KfW-40-QNG-Projekte: Wir vermarkten nur Neubauwohnungen, die den höchsten energetischen Standard erfüllen und damit Zugang zu allen relevanten Förder- und Steuervorteilen bieten.
  • Transparente Projektinformation: Sie erhalten von uns vollständige Unterlagen zu Energiestandard, Baubeschreibung und Lage, ohne versteckte Kosten oder unklare Konditionen.
  • Koordination mit Fachpartnern: Wir arbeiten mit erfahrenen Bauträgern und Kooperationspartnern zusammen, die die Einhaltung des KfW-40-QNG-Standards von der Planung bis zur Zertifizierung sicherstellen.
  • Ganzheitliche Betreuung: Vom Beratungsgespräch über die Kaufabwicklung bis hin zur professionellen Verwaltung der erworbenen Immobilie stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.
  • Mehr als 30 Jahre Marktkenntnis: Unsere langjährige Erfahrung im Leipziger Immobilienmarkt ermöglicht es uns, Projekte in gefragten Lagen mit solider Substanz zu identifizieren und anzubieten.

Wenn Sie mehr über unsere aktuellen Neubauprojekte erfahren oder Fragen zum KfW-40-QNG-Standard haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Angaben zu Gesetzen, Förderkonditionen und Berechnungen sind Orientierungswerte und können sich ändern oder je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen vor jeder Investitionsentscheidung die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater. Bei Fragen zu unseren Neubauprojekten in Leipzig sprechen Sie uns gerne direkt an.

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